Sportfreianlagen und Ausstattungen für Sport und Bewegung auf Schulstandorten
Die Ausstattung der Schulstandorte nicht nur mit bewegungsaktivierend gestalteten Schulhöfen, sondern möglichst auch mit Sportfreianlagen ist unverzichtbar, sowohl für den Pflichtunterricht als auch für das freie Spiel, im Ganztag und für Sport-Arbeitsgemeinschaften. Allerdings verfügen nicht alle Schulen über eigene Sportfreianlagen auf den Schulgrundstücken oder bewegungsfreundliche Schulhöfe. Außerhalb der Schulbetriebszeiten können die Sportfreianlagen und Ausstattungen den Bewohner*innen der umgebenden Quartiere als Bewegungsmöglichkeit offen stehen.