Kurzbeschreibung:
Einfacher Bebauungsplan GI 01/28 „Obere Bahnhofstraße“
Räumliche Lage (soweit Raumbezug):
Kernstadt, zwischen Bahnhofstraße, Liebigstraße, Frankfurter Straße und Alicenstraße
Angestrebte Ziele:
Geordnete städtebauliche Entwicklung dieses zentralfunktionellen Gebietes, Stärkung gemischter Nutzungen, Ausschluss eines „trading-down-Effektes“ mittels u.a. Ausschluss von Vergnügungsstätten
Voraussichtlich Betroffene:
Eigentümer und Anlieger im Plangebiet
Kosten (soweit bezifferbar):
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da derzeit nur ein planungsrechtliches Angebot zur Investition vorbereitet wird.
Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):
Erfolgter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 13.11.2008
Es ist ein Bauleitplanverfahren mit einer zweistufigen Beteiligung vorgesehen
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Wohnen_Bauen_Planen/Stadtplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/Aktuelle_Bauleitplanverfahren
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
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