Kurzbeschreibung:
Aufstellung des Bebauungsplans GI 05/23 „Katzenfeld“
Räumliche Lage:
Im Nordwesten des Stadtgebietes
Angestrebte Ziele:
Umsetzung der beschlossenen städtebaulichen Rahmenplanung zur Schaffung von Gewerbeflächen insbesondere für kleine und mittlere Gewerbebetriebe.
Der Bebauungsplan bereitet die Entwicklung eines rd. 5,5 ha großen Gewerbegebietes, die Errichtung eines ca. 6 ha großen Rechenzentrums und einer Gemeinbedarfsfläche von ca. 1 ha vor. Die Flächennutzungsplan-Änderung soll entsprechend zur Umwidmung von ehemals geplanter Wohn- und Mischbaufläche in Gewerbe-, Sonderbau- und Gemeinbedarfsfläche führen.
Voraussichtlich Betroffene:
Eigentümer und Anlieger im Plangebiet
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Einleitungsbeschluss 20.12.2018
Beteiligung der Öffentlichkeit: 25.06.2024 - 02.08.2024
Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo)
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Aktuelle_Bauleitplanverfahren
Weitere Informationen :
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
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