Kurzbeschreibung:
Verkehrsversuch Streckenbegrenzung „Tempo 30“ im Wißmarer Weg, Kurvenbereich Bahn-Brücke. Fußgänger oder Radfahrer, die auf Höhe der Mittelinsel den Wißmarer Weg überqueren möchte, sind wegen der Kurve und dem Brückenbauwerk für den Kfz-Verkehr erst spät erkennbar. Durch die Geschwindigkeitsreduzierung soll eine mögliche Gefährdung minimiert werden.
Räumliche Lage:
Wißmarer Weg, Kurvenbereich Bahn-Brücke
Angestrebte Ziele:
Mehr Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer, die den Wißmarer Weg auf Höhe der Mittelinsel queren.
Voraussichtlich Betroffene:
Alle Verkehrsteilnehmer*innen
Kosten:
Die Kosten sind zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht ermittelt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Maßnahme prüfen
Beteiligte Behörden (Polizei, Baulastträger) anhören
Anordnung an den Straßen-Baulastträger (Tiefbauamt)
Aufsichtsbehörde (RP Gießen) über diesen Verkehrsversuch Informieren
Überprüfung Zielerreichung durch Verkehrszählungen und Überprüfungen der Geschwindigkeiten, Auswertung Unfallstatistik, jeweils vorher / nachher
Verstetigung, falls sich Maßnahme bewährt und die Aufsichtsbehörde zustimmt (Ablehnung 4/2016 wegen fehlender sog. „qualifizierter Gefahrenlage“, d.h. kein Unfallpunkt nach Hess. Erlass)
Der Verkehrsversuch ist für die Dauer von 2 Jahren angelegt; in dieser Form wurde er erst möglich mit Novellierung der Straßenverkehrsordnung in 2020
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Online-Beteiligungsplattform
Die Anregung wurde von betroffenen Verkehrsteilnehmer*innen eingebracht
Weitere Informationen:
Ordnungsamt der Stadt Gießen, Straßenverkehrsbehörde, 0641/306 2298, E-Mail: verkehrsbehoerde@giessen.de
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