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Kurzbeschreibung:
Vorhaben- und Erschließungsplan „Bebauung Bahnhofstraße 32-34“ 1. Änderung
hier: Annahme- und Einleitungsbeschluss
Räumliche Lage:
Innenstadt: Ecke Bahnhofstraße - Schanzenstraße
Angestrebte Ziele:
Da der Betrieb des Kinocenters in der Bahnhofstraße nicht mehr wirtschaftlich darstell-bar ist und eine wohnbaulich dominierte Neubaulösung sowohl den Zielen der Stadtsanierung entspricht als auch städtebaulich sinnvoll ist, wird eine vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung das Baurecht für das vorabgestimmte Bauvorhaben mit ca. 30 Wohnungen und gewerblichen Einheiten im Erdgeschoss vorbereiten.
Voraussichtlich Betroffene:
Eigentümer und Anlieger im Plangebiet
Kosten:
Noch nicht ermittelbar.
Alle mit der Planung und Neubebauung verbundenen Kosten werden von der Vorhabenträgerin (Adam Henrich Lichtspiele GmbH/Frankfurt) übernommen.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Annahme- und Einleitungsbeschluss 04.03.2021
Die vorhabenbezogene Bebauungsplanänderung wird im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit über die Planungsziele:
23.03.2021 – 14.04.2021 (pandemiebedingt eventuell nur über Internet-Einstellung mit Stellungnahme-Möglichkeit per Email, per Post oder Fax).
Entwurfs-Offenlage: voraussichtlich im Sommer 2021
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
Jan Buck
Beide Begründungen sind nicht zutreffend:
- "Der Betrieb des Kino-Centers ist nicht mehr wirtschaftlich darstellbar"
Dies wiederspricht den Aussagen des Betreibers nur wenige Wochen vor der Corona-Pandemie. In der Gießener Allgemeinen vom 21.1.2020 sieht er das "Kinocenter Gießen auf einem guten Weg".
https://www.giessener-allgemeine.de/giessen/kinocenter-giessen-einem-guten-13460409.html
Des Weiteren werden Programmkinos in anderen Städten in der Regel mit Hilfe von öffentlichen Zuschüssen beschrieben. Diese Möglichkeit müsste zunächst seitens der Stadt geprüft werden, bevor der Betrieb eines kulturellen Ortes für "unwirtschaftlich" erklärt wird.
Schlussendlich wäre eine Änderung des Betriebskonzepts mit Verkleinerung des Kinobetriebs und Hereinnahme von z.B. einer Konzert-, Kleinkunst- und Kabarettbühne oder ähnlichem zu prüfen.
- "eine wohnbaulich dominierte Neubaulösung entspricht sowohl den Zielen der Stadtsanierung als sie auch städtebaulich sinnvoll ist"
Der Rückbau von Kulturflächen in der zentralen Innenstadt ist städtebaulich nicht sinnvoll. Solche Flächen sind in einer sich verdichtenden Stadt mit nur wenigen kommunalen Flächen unersetzlich und können nicht ohne Funktionseinbußen beliebig an anderen Stellen geschaffen werden. Es ist Aufgabe der Kommune, für die Verfügbarkeit von kultureller Infrastruktur für ihre Bürger*innen zu sorgen. Im Sanierungsgebiet wurde mit dem "Haarlem" bereits ein kultureller Freizeitort gestrichen. Ein weiterer Rückbau wäre eine Fehlplanung mit weitreichenden Folgen.
Da die Begründungen für die Änderung der Bauleitplanung nicht stichhaltig sind, sollte diese nicht gewährt werden und ein öffentlicher Dialog über die Zukunft des Kino-Centers angestoßen werden.