Kurzbeschreibung:
Bebauungsplan Nr. GI 04/32 "Seltersberg V“
Räumliche Lage:
Gießen-Süd, Kliniksviertel. Das Plangebiet wird im Süden durch die Schubertstraße, im Westen durch die Frankfurter Straße, nordöstlich durch die Langhansstraße, die Straße Am Steg sowie durch das Bestandsgebäude Am Steg 21 sowie im Osten durch die Bestandsgebäude Am Steg 28 und 32 begrenzt.
Angestrebte Ziele:
Die Nutzung des Geländes und des unter Denkmalschutz stehenden Gebäudebestandes der ehemaligen psychiatrischen/neurologischen Klinik – „Siesmayer-Karree“ – wurde vom Universitätsklinikums Gießen und Marburg GmbH (UKGM) aufgegeben und es erfolgte die Rückgabe an das Land Hessen (Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst) zur Prüfung und Entwicklung einer verträglichen Umnutzung und Nachverdichtung des Gebäudeensembles für die Ansiedlung des Fachbereichs Gesundheit der Technischen Hochschule Mittelhessen (THM). Das UKGM plant zudem die Errichtung eines zusätzlichen Personal-Parkhauses im Bereich der ehemaligen Wäscherei (Am Steg 17).
Auch für die in der Universitäts-Verfügbarkeit verbleibende Eckbebauung Frankfurter Straße 105+107 ist die langfristige Nachfolge-Bebauung zu klären.
Ziele der Stadtentwicklung: Nutzung des „Siesmayer-Karrees“ durch die THM. Einbindung der ergänzend geplanten Neubauten in das Umfeld der Einzeldenkmäler und denkmalgeschützten Gesamtanlage. Abriss des Einfachbaus (Am Steg 16). Prüfung, ob der UKGM-Parkplatz an der Schubertstraße zum Stellplatznachweis der THM genutzt werden kann. Angestrebt wird der Neubau eines Parkdecks an dieser Stelle. Eine Lärmverträglichkeit der neuen Umnutzungs-Perspektive für Hochschulzwecke gegenüber dem von UKGM geplanten Großparkhaus vermutlich nachgewiesen werden.
Voraussichtlich Betroffene:
Anwohner*innen im Nahbereich des Plangebietes.
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Erneuter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 04. März 2021
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Es ist ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB mit einer zweistufigen Beteiligung vorgesehen
Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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