B-Plan „Teichweg/Kiesweg", Bereich: „Brauhausareal“

Kurzbeschreibung:

Aufstellung eines Bebauungsplanes zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
WI 6/01 „Teichweg/Kiesweg„, Bereich: „Brauhausareal“

Räumliche Lage:

Das Plangebiet liegt im Stadtteil Wieseck, am nördlichen Stadteingang südlich der Hangelsteinstraße, welche unmittelbar zum Autobahnanschluss „Gießen Wieseck“ an den Gießener Ring (A485) führt. Im Westen grenzt das Gebiet an die Marburger Straße, die Hauptzufahrt in die Stadt aus Richtung Norden. Im Süden und Osten wird das Gebiet von der Erschließungsstraße Teichweg begrenzt.

Angestrebte Ziele:

Nach erfolglosen Bemühungen um eine Wiederinbetriebnahme, einer gescheiterten Zwangsversteigerung und jahrelangem Stillstand, wurde der nördliche Teilbereich des Brauereigeländes in 2018 von heimischen Immobilienentwicklern erworben. Diese gründeten die Firma „Braumaxx GmbH“, um das brachgefallene Betriebsgelände zu entwickeln und es einer neuen baulichen Nutzung zuzuführen.

In Folge beschloss die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Gießen in ihrer Sitzung am 17.12.2020, dass eine Änderung des rechtskräftigen Bebauungsplanes vorgenommen werden soll, mit dem Ziel „ dass in dem an der Nordseite des Teichwegs und südlich der Hangelsteinstraße (L3128) liegenden Teil des Gebietes (Kaiserberg, Flur 12) untergeordnet teilweise Wohnnutzung neben gewerblicher Nutzung auszuweisen ist.

Das Gebiet soll weitgehend als Gewerbegebiet entwickelt werden. Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.12.2020 ergänzend beschlossen, dass in dem Gebiet zwischen Hangelsteinstraße und Teichweg untergeordnet auch eine Wohnnutzung auszuweisen ist. In einer begonnenen Testplanung werden drei Planungsbüros mit unterschiedlichen Entwürfen Ideen und Lösungen für eine nachhaltige und zukunftsfähige Entwicklung entwerfen. Das Ergebnis der Testplanung wird in den Bebauungsplan-Entwurf einfließen.

Voraussichtlich Betroffene:

Gewerbliche Betriebe im Gebiet und im Umfeld

Kosten:

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Einleitungsbeschluss:

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Es ist ein Bauleitplanverfahren nach § 13 a BauGB mit einer zweistufigen Beteiligung vorgesehen

Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

Kategorien

Stadtteil
Zuständiges Amt

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