B-Plan Nr. GI 01/45 „Schillerstraßen-Blöcke"

Kurzbeschreibung:

Einleitungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes
Nr. GI 01/45 „Schillerstraßen-Blöcke„

Räumliche Lage:

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt im Norden der Gießener Kernstadt. Er umfasst das Gebiet beidseits der Schillerstraße zwischen Nordanlage, Dammstraße, Steinstraße und der Weserstraße.

Angestrebte Ziele:

Es handelt sich bei dem Plangebiet um zwei innerstädtische Baublöcke, die derzeit im unbeplanten Innenbereich gemäß § 34 BauGB liegen. Sie werden überwiegend von Wohnnutzungen geprägt, und teilweise auch von ehemals gewerblich genutzten Grundstücken, deren Nachfolgenutzungen nicht einer ihrer guten Lage am Rande der Gießener Innenstadt angemessenen Nutzungsart entsprechen. Das Gebiet soll daher insgesamt erneuert werden, wobei zusätzlicher Wohnraum geschaffen, die Wohnqualität verbessert und mit Grün- und Aufenthaltsfreiflächen ausgestattet werden soll.

 

Voraussichtlich Betroffene:

Anwohner*innen im näheren Umfeld

Kosten:

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Einleitungsbeschluss: 21.11.2024

Offenlage: 09.12.2024 - 21.01.2025

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Gemäß § 13a Abs. 2 Punkt 1 BauGB wird im Bebauungsplanverfahren kein Umweltbericht erstellt. Eine Pflicht zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft besteht durch die geringe Grundfläche ebenfalls nicht (§ 13a Abs. 2 Punkt 4). Im Rahmen des Bebauungsplanes werden aber die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange sachgerecht dargestellt. Eine entsprechende Kartierung wird beauftragt.

Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

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Zuständiges Amt

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