Kurzbeschreibung:
vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplanes 01/43 „Am Güterbahnhof II“
hier: Annahme- und Einleitungsbeschluss
Räumliche Lage:
Das im Süden des ehemaligen Güterbahnhofs zwischen Bahnhofsviertel und Lahnaue gelegene Plangebiet wird im Norden begrenzt durch das neu erbaute Jobcenter. Im Osten grenzt das Plangebiet an die Gleisanlagen der Bahn. Im Süden endet das Plangebiet an den für die Holzverladung genutzten Bahnanlagen und wird nach Südwesten durch die Straße Margaretenhütte und die Lahnstraße begrenzt. Im Westen endet das Plangebiet an dem Parkplatzflächen der Bahn.
Angestrebte Ziele:
Mit dieser vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung soll nun auch für den letzten verbleibenden, südlichsten Abschnitt die bisherige positive städtebauliche Entwicklung des Güterbahnhofareals ermöglicht und mit einem Neubau für die Hessische Lehrkräfteakademie umgesetzt werden.Mit dem geplanten Neubau für die Lehrkräfteakademie würde zumindest der Ausgang der geplanten Verlängerung der Fußgängerunterführung bereits baulich umgesetzt und damit der direkte Zugang und ein zweites Entree zum Bahnhof vorbereitet werden. Dadurch würde auch dem Bemühen um den Bau eines Fernbusbahnhofes, als zentraler Haltepunkt für die nationalen und europaweiten Fernbuslinien sowie als Option zur Optimierung der örtlichen Busverkehre, Auftrieb gegeben werden.
Das Änderungsverfahren soll nicht zur Beeinträchtigung des aus dem Altplan verbliebenen Planungszieles einer zeitnahen Realisierung des Fernbusbahnhofes führen. Dieses Projekt wird parallel zur Ansiedlung der Lehrkräfteakademie derzeit durch die Prüfung der Integration von Haltestellen für den lokalen Verkehr weiter entwickelt.
Voraussichtlich Betroffene:
Anwohner*innen und Gewerbetreibende im näheren Umfeld
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Einleitungsbeschluss: 08.07.2021
Durchführung im vereinfachten Verfahren und der Offenlegung: 13.10.2021 - 12.11.2021
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Daher kann die Bebauungsplanänderung im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB durchgeführt werden, ohne frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs.1 BauGB. In dieser Verfahrensart entfällt die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie die Erstellung eines Umweltbericht und einer zusammenfassenden Erklärung. Im Rahmen der Bebauungsplanänderung werden die umweltbezogenen abwägungserheblichen Belange sachgerecht dargestellt.
Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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