1. Änderung des B-Plans GI 03/09 „Am alten Flughafen I“

Kurzbeschreibung:

1. Änderung des Bebauungsplans GI 03/09 "Am alten Flughafen" hier: Beschluss zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens 

Räumliche Lage:

Das Plangebiet der 1. Änderung befindet sich im Nordosten des Bebauungsplans GI 03/09 „Am Alten Flughafen I“ und wird im Norden, Westen und Osten vom FFH-Gebiet „Wieseckaue und Josolleraue“ sowie im Südosten von privaten Bahnflächen und im Südwesten von der nördlichen Grundstücksgrenze der Versorgungsfläche der Stadtwerke Gießen begrenzt.

Angestrebte Ziele:

Mit der Bebauungsplanänderung für den Teilbereich Nordost können die bestehenden Planungsziele für die Gesamtentwicklung des Gebietes „Am Alten Flughafen“, wie sie im Verfahren zum Bebauungsplan GI 03/09 „Am Alten Flughafen I“ beschlossen wurden, bestätigt und für diese Planänderung präzisiert werden. Die Planungsziele für die vorliegende 1. Planänderung des Bebauungsplans GI 03/09 „Am Alten Flughafen I umfassen im Einzelnen:

  • Prüfung und Sicherung einer leistungsfähigen Grundstruktur der Erschließung der ca. 7,5 ha großen Versorgungs- und Gewerbegebietsfläche vor dem Hintergrund der für das Gesamtgebiet „Am Alten Flughafen“ inkl. des VGP-Logistik- und Gewerbeparks nachgewiesenen leistungsfähigen äußeren Gesamtverkehrsentwicklung,
  • Berücksichtigung der immissionsschutzrechtlichen Verträglichkeit im Hinblick auf Lärmimmissionen und Sicherung der Einhaltung der Summe der Immissionsrichtwerte der TA Lärm aus allen gewerblichen Geräuscheinwirkungen im Gesamtgebiet „Am Alten Flughafen“ inkl. des VGP-Logistik- und Gewerbeparks durch ggf. Festsetzung von Lärmemissionskontingenten im Planänderungsbereich aufgrund des bestehenden hohen Gewerbeflächenpotentials in Abgrenzung zum nahezu voll entwickelten Gewerbebesatz auf den übrigen Gewerbegebietsflächen im Bebauungsplan „Am Flughafen I“,
  • Ausschluss verkehrs- und schallintensiver Nutzungen im Planänderungsgebiet bei Überschreitung der gutachterlich berechneten Schallemissionskontingente von 48 dB(A) in der Nacht und bei Nachweis einer nicht mehr leistungsfähigen Abwicklung der Gesamtverkehre aus dem Gebiet „Am Alten Flughafen“ inkl. des VGP-Logistik- und Gewerbeparks durch zusätzliche verkehrsintensive Betriebsansiedlungen mit Nachtschichtbetrieb aus der Logistikbranche,
  • planungsrechtliche Sicherung einer durchgehenden Radwegeführung im Westen des Planänderungsgebietes bis nach Rödgen mit reduziertem Flächeneingriff im FFH-Gebiet gegenüber der Ursprungsvariante.

 

Voraussichtlich Betroffene:

Anwohner*innen und Gewerbebetriebe im näheren Umfeld

Kosten:

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Einleitungsbeschluss: 08.07.2021

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Bebauungsplanänderung im Vollverfahren einschließlich Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB 

Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

Kategorien

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Status

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