Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Kurzbeschreibung:

Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzepts mit Vertiefung zur Einkaufsinnenstadt für die Stadt Gießen

Räumliche Lage:

Gesamtstadt

Angestrebte Ziele:

Das Einzelhandelskonzept aus dem Jahr 2011 soll fortgeschrieben werden. Hierzu wird der Einzelhandelsbestand in der gesamten Stadt kartiert,  analysiert und bewertet. Ebenso werden Nutzungen wie Gastronomie, Dienstleistungen oder öffentliche Einrichtungen aufgenommen. Es werden die Händler, Passanten und Kunden zur Einzelhandelssituation befragt. Darauf aufbauend werden Empfehlungen und Perspektiven zur Weiterentwicklung des Einzelhandels nach Branchen bzw. auch zur Nahversorgung formuliert.

Im Innenstadtkonzept werden Empfehlungen u.a. zur Weiterentwicklung des Angebotes, zu Rahmenbedingungen und Attraktivierungen der Innenstadt vorgeschlagen.

Das Einzelhandelskonzept bildet die Grundlage für spätere stadtentwicklungspolitische Entscheidungen zur Standortentwicklung im Einzelhandel und insbesondere zur Stärkung der Innenstadt.

Voraussichtlich Betroffene:

Einzelhändler*innen und Kund*innen

Kosten:

Kosten entstehen für die Erarbeitung des Gutachtens.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Nach einer Bestandsanalyse, Interviews mit Akteuren sowie Händler-, Kunden- und Passantenbefragungen wird mit einer stadtinternen Arbeitsgruppe und einer Lenkungsgruppe ein Konzept erarbeitet, das zur Bürgerbeteiligung offengelegt wird.

Beabsichtigte Öffentlichkeitsbeteiligung:

Es wurde vom 06.12.2021 – 10.01.2022 eine Onlinebefragung für Kunden in der Stadt Gießen durchgeführt. 

Weitere Informationen erhalten Sie über den Link:  https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Stadtentwicklung/Einzelhandels- und Zentrenkonzept/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

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Zuständiges Amt
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