Kurzbeschreibung:
Im Rahmen von neu definierten stadtentwicklungspolitischen Nachhaltigkeitszielen und diverser Entwicklungen ist es zu einer Neubewertung der Wohnungsmarktsituation gekommen. So wird nach der planerischen Abarbeitung aller größeren Konversionsprojekte im Gießener Stadtgebiet die Nutzung der kleineren innerstädtischen Nachverdichtungsflächenpotenziale zunehmend priorisiert. Daher wird im Rahmen eines Bebauungsplanverfahrens die Mobilisierung des vorhandenen Baulandpotenzials planungsrechtlich vorbereitet.
Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 0,73 ha.
Räumliche Lage:
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans WI 06/10 „Stiegel“ umfasst die Straße „Stiegel“ sowie südöstlich und nordwestlich an die Straße angrenzende Flurstücke. Zusätzlich werden auch angrenzend an die öffentliche Wegeparzelle im Westen zwei Flurstücke, die über die Alten-Busecker Straße erschlossen sind, mit einbezogen.
Angestrebte Ziele:
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, unter der Berücksichtigung der umgebenen Baustruktur auch für die unbebauten Flächen das Baurecht vorzubereiten und somit eine geordnete städtebauliche Innenentwicklung sicherzustellen.
Voraussichtlich Betroffene:
Anwohner im Nahbereich des Plangebietes
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 06.10.2022.
Unterrichtung der Öffentlichkeit: 21.08.2023 - 13.09.2023
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt.
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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