Kurzbeschreibung:
Bebauungsplan GI 03/17 Motorpool, 1. Änderung, "Wicherngemeinde"
hier: Frühzeitige Unterrichtung
Räumliche Lage:
3.877 m²;
südwestlich Lincolnstraße, nordwestlich Straße Trieb, südlich noch im Bau befindliche Adam-Scheurer-Straße
Angestrebte Ziele:
Der bisherige Standort der Wicherngemeinde ist umgeben von Wohnbebauung in Mehrfamilienhäusern mit unterschiedlicher Sozialstruktur (Mischung von Wohneigentum und sozialem Wohnungsbau) und unterschiedlicher Gebäudehöhen. Ausgehend von der drei- bis viergeschossigen Bebauung in der Lincolnstraße erhöht sich die Geschossigkeit nach Norden bis zu den neungeschossigen Gebäuden im Trieb.
Auf dem Wichernareal sollen auf einer gemeinsamen Tiefgarage drei Mehrfamilienhäuser sowie ein eingeschossiger Verbindungsbau entstehen, welche sich in Höhe und Kubatur an der Bestandsbebauung sowie den gemäß Bebauungsplan zulässigen Vollgeschossen orientieren.
Voraussichtlich Betroffene:
Anwohner*innen des Gebiets und im Umfeld
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Einleitungsbeschluss: 30.03.2023
Frühzeitige Unterrichtung: 30.05.2023 bis einschließlich 15.06.2023
Erneute, beschränkte Offenlage: 29.01.2024 bis einschließlich 12.02.2024
Satzungsbeschluss
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.
Weitere Informationen zur frühzeitigen Unterrichtung und zum Zeitpunkt der Offenlegung erhalten Sie über den Link: https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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