B-Plan GI 04/33 Schiffenberger Weg 21 + 23

Kurzbeschreibung:

Im Zuge der Vermarktung der knapp 3.000 m² großen, zentral gelegenen und bereits bebauten Liegenschaft Schiffenberger Weg 21 und 23 wurde entschieden, eine städtebauliche Nachverdichtung durch Neuordnung und -bebauung zu ermöglichen.

Insgesamt umfasst das Plangebiet eine Fläche von ca. 3.396 m².

Räumliche Lage:

Der räumliche Geltungsbereich des GI 04/33 "Schiffenberger Weg 21 + 23" wird südwestlich durch die Einfallstraße Schiffenberger Weg, nordwestlich durch den Gebäudebestand des Schiffenberger Weges 19 bzw. dessen Gartenbereich sowie nordöstlich durch die Garten- und Stellplatzbereiche der 4 bis 8-geschossigen Wohnbebauung Heegstrauchweg 6-10 und Karl-Follen-Straße 3-9 eingefasst.

Angestrebte Ziele:

Die Liegenschaft Schiffenberger Weg 21 und 23 ist nahezu ausschließlich von Wohnbebauung umgeben. Hinsichtlich der Gebäudehöhen ist die umliegende Bebauung sehr heterogen und reicht von überwiegend 3-geschossigen Gebäuden entlang des Schiffenberger Weges bis hin zu 4 bis 8-geschossigen Gebäuden im Heegstrauchweg und der Karl-Follen-Straße. Die innenstadtnahe Lage und gute Verkehrsanbindung an das übrige Stadtgebiet qualifizieren das Plangebiet für eine Stärkung und Weiterentwicklung als vornehmlichen Wohnstandort mit Dienstleistungs- und Gewerbeeinheiten respektive Co-Working im Erdgeschoss.
Auf dem Areal sollen auf einer Tiefgarage zwei Neubebauungen mit unter 50 Wohneinheiten entstehen und die Stadtvilla im Bestand erhalten bleiben. Die Neubebauung im vorderen Grundstücksbereich erstreckt sich nahezu bis an die hintere Grundstücksgrenze und ist zweigegliedert. Zum Schiffenberger Weg hin ist der Baukörper dreigeschossig und im Erdgeschoss gewerblich geprägt. Das erste und zweite Obergeschoss umfasst Wohnnutzungen. Darüber bildet sich eine Stadtterrasse. Im weiteren Verlauf ist der Baukörper viergeschossig und terrassenförmig abgestuft. Geplant sind im Erdgeschoss Dienstleistungs- und Gewerbeeinheiten respektive Co-Working. In den übrigen Geschossen sollen unterschiedliche Wohnformate entstehen. Im rückwärtigen Grundstücksbereich soll ein weiterer zweigeschossiger Solobaukörper mit innovativen Townhouse-Wohnungen entstehen. Dadurch entsteht ein innenhofartiges Karree mit einer gartenartigen Grünfläche nebst Spielplatz und qualitativen Aufenthaltsmöglichkeiten.

Voraussichtlich Betroffene:

 Anwohner im Nahbereich des Plangebietes

Kosten:

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 30.08.2023.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB durchgeführt.

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:

Weitere Informationen zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung und Offenlegung erhalten Sie über den Link:  https://www.giessen.de/Leben/Wohnen-Planen-Bauen/Bebauungspläne/Aktuelle-Bauleitplanverfahren/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

 

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Zuständiges Amt
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