Kurzbeschreibung:
3. Änderung des Bebauungsplanes GI 01/04 „Bahnhofsvorplatz“ für den Bereich „Neue Post“
Räumliche Lage (soweit Raumbezug):
Kernstadt, in der Bahnhofstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Wieseck
Angestrebte Ziele:
Geordnete städtebauliche Entwicklung dieses zentralfunktionellen Gebietes, Sicherung standortverträglicher Gebäude- und Außennutzungen, Aufwertung der Außenraum-gestaltung und Grünordnung
Voraussichtlich Betroffene:
Eigentümer, Anwohner und Anlieger im Plangebiet
Kosten (soweit bezifferbar):
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da derzeit nur ein planungsrechtliches Angebot zur Investition vorbereitet wird.
Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):
Erfolgter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 24.04.2012
Durchführung im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB
Unterrichtung der Öffentlichkeit 31. Mai bis 15. Juni 2012 (Bekanntmachung 26.05.2012)
Offenlage:
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Wohnen_Bauen_Planen/Stadtplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/Aktuelle_Bauleitplanverfahren
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
Kommentare (0)
Kommentare können Sie nur abgeben, wenn Sie eingeloggt sind.