Neue Post (B-Plan)

Kurzbeschreibung:

3. Änderung des Bebauungsplanes GI 01/04 „Bahnhofsvorplatz“ für den Bereich „Neue Post“

Räumliche Lage (soweit Raumbezug):

Kernstadt, in der Bahnhofstraße zwischen Bahnhofsvorplatz und Wieseck

Angestrebte Ziele:

Geordnete städtebauliche Entwicklung dieses zentralfunktionellen Gebietes, Sicherung standortverträglicher Gebäude- und Außennutzungen, Aufwertung der Außenraum-gestaltung und Grünordnung

Voraussichtlich Betroffene:

Eigentümer, Anwohner und Anlieger im Plangebiet

Kosten (soweit bezifferbar):

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da derzeit nur ein planungsrechtliches Angebot zur Investition vorbereitet wird.

Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):

Erfolgter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 24.04.2012
Durchführung im beschleunigtem Verfahren nach § 13a BauGB
Unterrichtung der Öffentlichkeit  31. Mai bis 15. Juni 2012 (Bekanntmachung 26.05.2012)
Offenlage:

(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):

Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:

http://www.giessen.de/Wohnen_Bauen_Planen/Stadtplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/Aktuelle_Bauleitplanverfahren

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351

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Zuständiges Amt
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