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Kurzbeschreibung:
Einleitungsbeschluss zum Bebauungsplan GI 04/30 „Philosophikum II"
Räumliche Lage:
Der räumliche Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes wird im Norden von dem neuen Straßenverlauf der Rathenaustraße, im Osten vom Alten Steinbacher Weg, im Süden von der Stellplatzanlage des Philosophikum II und im Westen vom Klingelbach begrenzt. Der Geltungsbereich hat eine Größe von rund 15 Hektar.
Angestrebte Ziele:
Mit diesem B-Plan soll die Großinvestition der JLU ermöglicht werden, um im gesamten Campusbereich der Geisteswissenschaften eine bauliche und funktionale Optimierung und Ergänzung der bereits bestehenden oder im Bau befindlichen Einrichtungen mit der als notwendig erkannten Infrastruktur für die Lehre und Forschung zu erreichen.
Voraussichtlich Betroffene:
Universität, Anwohner und Eigentümer im Nahbereich.
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da derzeit nur ein planungsrechtliches Angebot zur Investition vorbereitet wird. Auftretende Kosten werden überwiegend durch die Universität übernommen.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Der Bebauungsplan soll im Vollverfahren einschließlich zweifacher Bürgerbeteiligung und Umweltbericht nach § 2 Abs 4 BauGB erstellt werden.
Einleitungsbeschluss: 02.06.2016
frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 16.11.2021 - 17.11.2021
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
Moderation MB
Kommentar der ModerationSehr geehrter Herr Buck,
die Verkehrsuntersuchung „Schiffenberger Tal“ wurde im Zusammenhang mit den baulichen und verkehrlichen Veränderungen auf dem Universitäts-Campus Philosophikum in 2017 beauftragt und sollte straßenbauliche oder sonstige verkehrliche Lösungsansätze zur langfristigen Entlastung des Straßenzuges Rathenaustraße/Ferniestraße, somit insbesondere auch der neuen Campusplatz-Durchfahrt, entwickeln. Die sogenannten Planfall-Varianten zur baulich-organisatorischen Problemlösung, also auch die im Gießen-Direkt-Beitrag angesprochene und in den Planfällen 1 und 3 enthaltene Verbindungsstraße, wurden bis Anfang 2019 festgelegt und anschließend auf ihre ausschließlich verkehrlichen Auswirkungen hin überprüft. Die Verkehrsuntersuchung hat auf der Grundlage eines Verkehrsmodelles die Be- und Entlastungswirkungen der Planfälle im Straßennetz zwischen Licher Straße und Leihgesterner Weg ermittelt, wobei auch der sogenannte induzierte Verkehr aufgrund von Fahrzeitvorteilen berücksichtigt wurde. Die Verkehrsuntersuchung hatte aber nicht die Ermittlung von Veränderungen im Modal Split zu untersuchen, sondern zielte alleine auf die sogenannte Leistungsfähigkeit in kritischen Verkehrsknoten ab.
Der STV-Beschluss zur Klimaneutralität Gießens bis 2035 erfolgte am 26.09.2019.
Die fachliche und politische Auswertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung erfolgte bis Anfang 2021 und hatte u.a. auch die Umwelt- bzw. Klima-Auswirkungen der verschiedenen Planfall-Varianten berücksichtigt. Die angesprochene Verbindungsstraße, somit die Planfälle 1 und 3, wurde bei dieser Bewertung als nicht realisierbar und unverträglich bewertet.
Durch diese Beantwortung ordnen wir ihren Fragen auf Gießen-Direkt nicht als Einwendung zur noch bis 17.12.2021 laufenden frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan-Vorentwurf „Philosophikum II“ ein. Sollten Sie konkrete Anregungen und Anmerkungen in das förmliche Beteiligungsverfahren einbringen wollen, möchten wir Sie darum bitten sich z.B. über das Bürger-Formular unter
https://www.giessen.de/media/custom/2874_4569_1.PDF
rückzumelden.
Jan Buck
Warum beinhaltet das Fachgutachten zur Verkehrsuntersuchung keine Betrachtung des zusätzlich induzierten Verkehrs durch die skizzierte Verbindungsstraße zwischen Altem Steinbacher Weg und An der Automeile? Wie wirkt sich eine solche Optimierung der PKW-Fahrzeiten auf den im Rahmen der Klimaneutralität 2035 angestrebten Modal Split aus?