Kommentare können Sie nur abgeben, wenn Sie eingeloggt sind.
Kurzbeschreibung:
Aufstellung eines Bebauungsplan Nr. KL 09/06 „Birkenstrauch" zur 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. KL 12 „Ortserweiterung Kleinlinden“
Räumliche Lage:
Kleinlinden, zwischen Wetzlarer Straße und Theodor-Storm-Weg
Angestrebte Ziele:
Vorrangiges städtebauliches Ziel ist es, die Ausweisung eines neuen Wohngebietes in Kleinlinden zu ermöglichen. Das Wohnen störende Nutzungen und Anlagen sollen hier ausgeschlossen werden.
Voraussichtlich Betroffene:
Eigentümer, Anwohner, Kleinlindener Bürger im Nahbereich
Kosten (soweit bezifferbar):
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da ein planungsrechtliches Angebot vorbereitet wird.
Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):
Erster Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 27.06.2012
Erneuter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 17.12.2015
Es ist ein Bauleitplanverfahren mit einer zweistufigen Beteiligung vorgesehen.
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit: 27.06.2016 – 15.07.2016
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Wohnen_Bauen_Planen/Stadtplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/Aktuelle_Bauleitplanverfahren
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
Jan Fleischhauer
Betroffene dürften wohl auch Radfahrende sein, die den Feldweg an der Hütte im Durchgangsverkehr von Kleinlinden nach Gießen-Innenstadt nutzen. Dies könnte oben erwähnt werden und sollte bei den Plänen berücksichtigt werden, damit weiterhin eine direkte, also umwegreiche Route möglich ist. Laut ERA 2010 verbietet es sich dann nämlich auch, einen verkehrsberuhigten Bereich "Spielstraße" zu bauen, weil dies auf Radrouten nicht sinnvoll ist, weil sich Schrittgeschwindigkeit snicht mit den Bedürfnissen des schnellen Durchgangsradverkehr verträgt - insbesondere in Gefällestrecken wie hier.