Kurzbeschreibung:
Annahme und Einleitungsbeschluss: 1. vorhabenbezogene Änderung des vorhabenbezogenen B-Plans Nr. GI 01/23 „St. Josefs Krankenhaus“
Räumliche Lage:
Gießen-Innenstadt
Das Plangebiet wird begrenzt durch die Liebigstraße und Eisenbahnlinie im Norden, die Frankfurter Straße und angrenzende Geschäfts- und Wohnbebauung im Westen, die Wilhelmstraße im Süden und die Bonifatiuskirche und Wohnbebauung im Osten. Es hat eine Größe von ca. 9.600 m².
Angestrebte Ziele:
• Planungsrechtliche Sicherung als Voraussetzung für die bauliche Zusammenführung des St. Josef Krankenhaus und des Balserischen Stifts.
• Planungsrechtliche Rahmenbedingungen schaffen, damit die Erweiterung städtebaulich, denkmal- und landschaftspflegerisch vertretbar erfolgt und umweltschützende Belange berücksichtigt werden
Voraussichtlich Betroffene:
St. Josefs Krankenhaus, Anwohner und Eigentümer im Nahbereich.
Kosten:
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt. Auftretende Kosten werden durch das St. Josefs Krankenhaus übernommen.
Beabsichtigte Verfahrensschritte:
Das Bebauungsplanverfahren wird mit einer zweifachen Beteiligung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung durchgeführt.
Frühzeitige Beteiligung: 05.12.2016 - 16.12.2016
Der Entwurfsbeschluss wird vorbereitet.
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung:
Am Montag, dem 26.02.2018 findet um 19.00 Uhr in der Cafeteria des St. Josefs Krankenhauses, Wilhelmstraße 7, eine Informationsveranstaltung der St. Josefs Krankenhaus Balserische Stiftung gGmbH zur geplanten Krankenhauserweiterung statt. Das Parken in der Tiefgarage ist für die Teilnehmer der Veranstaltung kostenfrei.
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Aktuelle_Bauleitplanverfahren/
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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