Kurzbeschreibung:
Bebauungsplan GI 04/31 „Henriette-Fürth-Straße“
Räumliche Lage (soweit Raumbezug):
Gießen, Henriette-Fürth-Straße/Lahnstraße
Angestrebte Ziele:
Ansiedlung von Wohngebäuden für Soziales Wohnen in Verbindung mit quartiersbezogener Infrastruktur, Sicherung ausreichender Grün- und Spielflächen
Voraussichtlich Betroffene:
Bewohner der Henriette-Fürth-Straße, Wohnbau Gießen GmbH, Eigentümer der Parzelle Flur 8 Flurstück 93/4
Kosten (soweit bezifferbar):
Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt, da derzeit nur ein planungsrechtliches Angebot zur Investition vorbereitet wird. Alle auftretenden Kosten werden durch den Vorhabenträger übernommen.
Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):
Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 09.07.2015
Der Bebauungsplan soll als Bebauungsplan der Innentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB aufgestellt werden.
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
http://www.giessen.de/Wohnen_Bauen_Planen/Stadtplanung/Bebauungspl%C3%A4ne/Aktuelle_Bauleitplanverfahren/
(alle parlamentarischen Beschlüsse sind einsehbar unter:
http://www.giessen.de/Rathaus_und_Service/Stadtparlament/Parlamentsinfo/)
Weitere Informationen:
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1351
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