B-Plan Margaretenhütte, 1. Änderung und Erweiterung

Kurzbeschreibung:

Aufstellung des Bebauungsplans GI 11 „Margaretenhütte“ 1.Änderung und Erweiterung

Räumliche Lage:

Gießen-Süd, Gewerbegebiet Margaretenhütte, Lahnstraße

Angestrebte Ziele:

Umsetzung der Ziele des beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK), Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes sowie des Vergnügungsstättenkonzeptes, Festsetzung eines „Urbanen Gebietes“, Planungsrechtliche Vorbereitung einer Klärschlamm-Verbrennungsanlage als Sondergebiet, Planungsrechtliche Absicherung Erweiterung der Klärwerksfläche und die Errichtung einer Hauptverwaltung, eines Kundenzentrums sowie eines Betriebshofes im Planänderungsgebiet durch MWB; Sicherung der Planungsziele über eine Veränderungssperre

Voraussichtlich Betroffene:

Eigentümer und Anlieger im Plangebiet

Kosten:

Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt nicht bekannt.

Beabsichtigte Verfahrensschritte:

Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 06.10.2011

Erneuter Einleitungsbeschluss durch Stadtverordnetenversammlung: 16.11.2017

Beschluss Vorentwurf und Veränderungssperre: 15.11.2018

Offenlage: 03.12.2018 bis 18.01.2019

Offenlegung des B-Plan Entwurfes Nr. G 11 „Margaretenhütte, 1. Änderung und Erweiterung“: 10.01.2022 - 11.02.2022

Satzungsbeschluss: 6.10.2022

Neuaufnahme des Planverfahrens: 

Der Bebauungsplan wird im Vollverfahren mit Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.

Beabsichtigte Bürgerbeteiligung :

Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:

http://www.giessen.de/Aktuelle_Bauleitplanverfahren/

Weitere Informationen:

Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350

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Zuständiges Amt
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