FAQ

Für welche Orte kann ich Anliegen einreichen?

Sie können Anliegen aus dem gesamten Stadtgebiet Gießen für öffentliche Flächen und Gebäude melden. Bei anderen Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen wie z. B. Deutsche Bahn oder Universität) sowie bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes können wir leider nicht weiterhelfen. Wenden Sie sich bitte in diesen Fällen direkt an die entsprechenden Eigentümer. Unter anderem aus Gründen des Datenschutzes bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen machen können. 

Welche Anliegen kann ich eingeben?

Wir bieten Ihnen acht Kategorien zur Auswahl an, in dessen Rahmen Sie infrastrukturelle Mängel bzw. Probleme wie Verschmutzung oder Vermüllung melden können. Wir hoffen, mit diesen angebotenen Kategorien alle zu erwartenden Probleme in diesem Bereich abgedeckt zu haben. Sollte das einmal nicht der Fall sein, teilen Sie uns das bitte per E-Mail mit. 

Wie wird mein Anliegen erledigt?

Ihr Anliegen geht in der betreffenden Fachabteilung ein und wird dort weiter bearbeitet und ggf. erledigt. 

Bekomme ich eine Rückmeldung, wenn mein Anliegen erledigt/ beauftragt ist?

Ja, bei jeder Änderung im Bearbeitungsstand wird eine E-Mail auf die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse verschickt. Außerdem können Sie den Stand der Bearbeitung in der
Einzelsicht des Mangels abrufen.

Was bedeutet der Bearbeitungsstatus?

In Bearbeitung

Das Anliegen wurde in der Fachabteilung gelesen und wird derzeit anhand Ihrer Angaben bearbeitet. 

Erledigt/ Beauftragt

Ihr Anliegen wurde von der Stadtverwaltung bearbeitet.

Bitte beachten Sie, dass wir teilweise mit einem Dienstleister zusammenarbeiten und diesen ggf. auf Basis Ihrer Angaben beauftragen.

Bei eingereichten Anliegen zu herrenlosen Fahrrädern oder Schrottfahrzeugen sind von der Stadtverwaltung rechtliche Fristen abzuwarten. Ihr Anliegen ist aber fest beauftragt und wird abschließend bearbeitet.

Nicht Stadtverwaltung 

Ihr Anliegen betrifft einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Universitätsstadt Gießen gehört. (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen). Die Stadtverwaltung darf hier aus rechtlichen Gründen zunächst nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihr Anliegen weiter bearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.

Archiv 

Zur besseren Übersichtlichkeit werden geschlossene Anliegen nach ca. einem Monat in das Archiv verschoben. Hierbei versenden wir keine Info mehr zu Ihrem Anliegen.

Sind mein Name und E-Mail-Adresse öffentlich sichtbar? 

Nein, wenn Sie Ihren Name und E-Mailadresse unter Kontaktangaben hinterlegen, sind diese Informationen nicht öffentlich einsehbar und werden nicht veröffentlicht. Bitte beachten Sie, dass aber alle Angaben in dem Eingabefeld "Kurze Beschreibung" sowie eventuell beigefügte Bilder öffentlich und für jedermann einsehbar sind.

Warum gibt es keine Kategorie „Sonstiges“?

Der Mängelmelder ist ausschließlich für die Meldung von Schäden oder Verunreinigungen im Stadtgebiet konzipiert. Er soll Ihnen ermöglichen, Probleme aus der Stadt Gießen zu melden - sei es wild entsorgter Sperrmüll, ein defektes Spielgerät oder ein abgebrochener Bordstein. Andere Wünsche und Hinweise zur Infrastruktur, die eine weitergehende Erläuterung bzw. einen Dialog zu den Hintergründen erfordern, müssen im persönlichen Informationsaustausch mit den Fachabteilungen der Stadt Gießen (http://www.giessen.de/Leistungen_von_A_Z) geklärt werden.

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