Kurzbeschreibung:
Aufstellung eines Bebauungsplanes GI 01/41 „Stadtmitte III – Vergnügungsstätten“
Räumliche Lage (soweit Raumbezug):
Innenstadtbereich; Begrenzung im Norden durch Nordanlage; im Osten durch die Ostanlage, die universitären Einrichtungen am Landgraf-Philipp-Platz, den Alten Botanischen Garten, die Grünanlagen an der Südanlage, Parkplatz nordwestlich des Baugrundstücks Bleichstraße 6 (ohne zentrale Sparkassenstelle im Neuenweg, den Johannesstift, die Johanneskirche, FINA-Parkhaus mit zwischenliegender Bauzeile); Begrenzung im Süden durch Straßenzug Flutgraben, Bahnhofstraße und Wieseck
Angestrebte Ziele:
Zentrales Ziel ist es, die Gießener Einkaufsinnenstadt als zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und durch eine geordnete und städtebaulich sinnvolle Lenkung der Ansiedlung von Vergnügungsstätten eine langfristig positive Entwicklung der Stadtmitte zu sichern. Dabei sollen zur Umsetzung des vorhandenen Vergnügungsstättenkonzeptes geeignete planungsrechtliche Festsetzungen gefunden werden.
Voraussichtlich Betroffene:
Anwohner, Eigentümer, Gewerbetreibende
Kosten (soweit bezifferbar):
Kosten können nicht benannt werden, da keine Investition vorbereitet wird.
Beabsichtigte Verfahrensschritte (Zeitpunkt / Dauer):
Aufstellung eines einfachen Bebauungsplans auf Grundlage des § 9 Abs. 1 i.V.m. § 30 Abs. 3 BauGB.
Einleitungsbeschluss voraussichtlich 08.10.2015
Es soll ein Bauleitplanverfahren nach § 13BauGB mit zweistufiger Bürgerbeteiligung erfolgen. Auf einen Offenlegungsbeschluss wird verzichtet.
Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (Zeitpunkt / Dauer):
Weitere Informationen zur Planung erhalten Sie zum Zeitpunkt der Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung und Offenlegung über den Link:
Weitere Informationen :
Stadtplanungsamt
E-Mail: stadtplanungsamt@giessen.de
Tel. 0641 306-1350
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